Referent*in
Dr. med. Bernd Krabbe
Chefarzt und Ärztlicher Direktor | Facharzt für Innere Medizin und Angiologie
Kategorie
Gesundheitsbildung
Immer mehr Menschen verfassen eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht. Sie treffen damit Vorsorge für den Fall, dass sie nach einem Unfall oder im Laufe einer Erkrankung ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. In ihrer Patientenverfügung halten sie Behandlungswünsche zu Therapien und Maßnahmen fest. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer die Interessen des Erkrankten vertreten darf. Doch sind die Betroffenen damit für jeden Ernstfall gewappnet?
Im klinischen Alltag kommt es in der modernen Medizin dennoch immer wieder zu Situationen, die Patienten, Angehörige und das Behandlungsteam vor ethische Fragen oder Konflikte stellen. So kann die Patientenverfügung beispielsweise zu ungenau formuliert sein. Anhand von klinischen Fallbeispielen wird Chefarzt Dr. Krabbe (Vorsitzender des Ethik-Komitees am UKM Marienhospital) häufige Probleme thematisieren. Er stellt ein Verfahren vor, in dessen Rahmen die Angehörigen und das Behandlungsteam vertrauensvoll klären, wie die Wünsche des Betroffenen am besten umgesetzt werden können. Im Vortrag wird geklärt: Wann macht eine Patientenverfügung Sinn? Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?
Kursinformationen
Kurs-Nr.
A6331-004
Dauer
1 x
Datum
25.08.2026
Uhrzeit
19:00 - 20:30 Uhr
Ort
Steinfurt-Borghorst; FBS; Raum 2
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